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Die nachfolgend aufgeführten Rehabilitationseinrichtungen nehmen am „QS-Reha®-Verfahren“ der Gesetzlichen Krankenversicherung teil. Rehabilitationseinrichtungen, die hauptsächlich von der Deutschen Rentenversicherung belegt werden, beteiligen sich am Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung. Sie sind daher hier nicht aufgelistet.