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Gemäß den gesetzlichen Anforderungen (§135a i.V.m. §137d Abs. 1 und 2 SGB V) sind auch die Erbringer von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen. In diesen Einrichtungen werden Leistungen zur Vorsorge (§ 24) oder Rehabilitation (§ 41) von Müttern und Vätern oder Müttern/Vätern mit ihren Kindern erbracht.
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Hinweis: Die Behandlerbögen und Patientenfragebögen werden derzeit aktualisiert und schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Die Kataloge der Bewertungskriterien bildeten die Grundlage für die Entwicklung der Einrichtungsbögen. Sie enthalten Konkretisierungen von Strukturvorgaben (Anmerkungen, Beispiele) und können damit als Hilfestellung zum Ausfüllen der Einrichtungsbögen genutzt werden.