In der seit 2019 eingesetzten AG Neurologie beraten praktisch tätige Experten aus den stationären neurologischen Rehabilitationseinrichtungen gemeinsam mit Vertretern der Leistungserbringerverbände und Krankenkassen darüber, wie die Datenerhebung und die Berechnungsgrundlagen in der Neurologie verbessert werden können, um plausiblere Ergebnisse bezüglich der Ergebnisqualität, insbesondere der Effektstärken von Behandlungen, zu erreichen.
Dazu ist vom GKV-Spitzenverband auch eine Sonderauswertung Neurologie sowie ein Gutachten zu geeigneten Erhebungsinstrumenten zur Messung der Ergebnisqualität unter Einbeziehung der Patientenzufriedenheit in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse sind in die Beratungen der AG Neurologie eingeflossen. Fazit war, dass die bisher verwendete Kombination des IRES-24 mit 10 neurologischen Symptomen für die Messung der Ergebnisqualität angepasst werden sollte. Ein Ersatz durch validierte, deutschsprachige Instrumente, die den Rehabilitationsstrukturen in Deutschland Rechnung tragen, konnte nicht so kurzfristig realisiert werden. Allerdings wurde als Anpassung für den 4. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens vom Gemeinsamen Ausschuss nach 137d SGB V folgendes beschlossen:
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Im Behandlerbogen des QS-Reha®-Verfahrens werden die Assessments „Barthel-Index (BI) einschließlich des „erweiterten Barthel-Index“ (EBI) sowie die „Funktionale Selbständigkeitsmessung (FIM)“ zum Beginn und Ende der Rehabilitation durch das „Singer-Assessment“ ersetzt. Die Deltawerte der Messungen zum Beginn und zum Ende der Rehabilitation sollen in die Ergebnisberichte Teil II des QS-Reha®-Verfahren aufgenommen werden.
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Die 10 neurologiespezifischen Symptome, die unter der Frage „Wie stark leiden Sie unter folgenden Beeinträchtigungen?“ aufgezeigt werden, sollen einer neuen Auswertungslogik folgen. Die Symptome, die von der Rehabilitandin/dem Rehabilitanden im Patientenfragebogen zum Beginn der Rehabilitation mit „gar nicht“ angekreuzt wurden, sollen nicht mehr in die Auswertungen einbezogen werden. Somit wird die Beschwerdefreiheit berücksichtigt, die bisher ggf. zu einer „Verwässerung“ der Effektstärken geführt hat.
In der AG Neurologie besteht Einvernehmen, dass längerfristig weitere Instrumente geprüft werden sollen, um im QS-Reha®-Verfahren den Rehabilitationserfolg bei so heterogenen Krankheitsbildern wie in der Neurologie bestmöglich abzubilden. Dazu werden voraussichtlich für den 5. Zyklus unterschiedliche Optionen beraten.